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BFH, 17.04.1990 - X B 71/90 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 28.11.1975 - VI B 130/75
Vertretungszwang vor BFH - Geltung für Beschwerden gegen Beschlüsse - Abweisung …
Auszug aus BFH, 17.04.1990 - X B 71/90
NVS: Fehlt es bei der Einlegung der Beschwerde (hier:) wegen der Versagung der Prozeßkostenhilfe an dem Erfordernis der ordnungsmäßigen Vertretung durch einen Angehörigen der in Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG aufgeführten Berufsgruppen, so ist die Einlegung der Beschwerde unwirksam (vgl. BFH-Beschluß vom 28.11.1975 VI B 130/75).